Klicken-Sie-Hier-Links taugen nichts.

Veröffentlicht am 27. Juni 2006

Wenn es an das Erstellen von Inhalt geht und Links gesetzt werden, ist der häufigst gemachte Fehler das Produzieren von Klicken-Sie-hier-Links. Diese sehen in der Regel so aus: Klicken Sie hier um unser Angebot einzusehen! Was soll daran schlecht sein? Wie sonst soll der arme Surfer denn wissen, dass er hier etwas anklicken kann!

Dies ist das mehr oder minder einzige Argument, das für Klicken-Sie-hier-Links spricht. Und dieses Argument ist durchaus nicht immer abwegig. Wenn der Webdesigner Mist im großen Stile gebaut hat, trifft es zu, anderenfalls nicht.

Einen Link erkennt jeder

Ein Link in einem Text ist in der Regel als solcher zu erkennen, durch Farbe und durch Unterstreichung - Entweder durch den Designer so festgelegt oder durch den Browser mangels Angaben in Eigenregie so dargestellt. Um einen Link in Text zu verstecken, müsste man sich als Gestalter einer Seite regelrecht anstrengen. Jeder, der schon mal mehr als 20 Minuten im Internet unterwegs war, weiß: Bunt + unterstrichen = Anklicken!. Niemandem muss man erklären was mit einem Link zu tun ist, solange die Zielgruppe einer Seite nicht aus jenen besteht, die in ihrem Leben wirklich noch nie eine Maus in der Hand hatten. Somit ist der einzige Grund für Klicken-Sie-hier-Links dahin und wir wenden uns der langen Liste der Gegenargumente zu. Um diese zu illustrieren, habe ich mir erlaubt, zwei Beispieltexte zu improvisieren:

Linktexte im Beispiel

Beispiel A:

Die Include Design GbR ist ein junges Unternehmen, dass für Sie Websites nach Maß erstellt. Klicken Sie hier um unseren Onlineauftritt zu besuchen. Klicken Sie hier um unsere Referenzen anzuzeigen und sich von unserer Arbeit zu überzeugen. Um unser Kontaktformular aufzurufen, klicken Sie hier und lassen Sie uns wissen was Sie brauchen.

Beispiel B:

Die Include Design GbR ist ein junges Unternehmen, dass für Sie Websites nach Maß erstellt. Überzeugen Sie sich in unserem Referenzen-Bereich von unserer Arbeit und lassen Sie uns über unser Kontaktformular wissen was Sie brauchen.

Schon beim lesen der Texte wird ein erster Nachteil der Klicken-Sie-hier-Methode offenbar. Sie zwingt zu umständlichen Formulierungen und bei vielen Links in wenig Text würde jeder Deutschlehrer angesichts der zahllosen Wortwiederholungen durchdrehen. Einen normalen Text schreiben und einfach die Schlüsselwörter zu Links machen ist einfacher und liest sich besser.

Stichwort lesen. Die wenigsten Texte im Internet werden wirklich gelesen. Meist werden sie von Usern mit Eile überflogen , auf der Suche nach einer bestimmten Information (der Text wird gescannt). Da ist es nicht gerade dienlich, wenn statt der für solche Überflug-Suchen wichtigen Schlüsselwörter immer nur hier als Link vervorgehoben wird.

Die Beispielboxen machen offenbar, in welchem Text man z.B. die Referenzen schneller finden würde. Auch gibt es Fälle und Surfer, die einfach innerhalb einer Seite mit der Tab-Taste von Link zu Link springen. Diese stehen dann vor dem gleichen Problem wie Benutzer eines Screenreaders: Ein Haufen Hier-Links, bei dem man nur raten kann, was im einzelnen dahiner steckt. Oder man stelle sich vor, man würde einen Online-Text ausdrücken. Wie bizarr würde doch die Phrase Klicken Sie hier um... auf einem Blatt Papier anmuten.

Der Faktor Suchmaschine

Schließlich gibt es noch Google und Konsorten. Diese achten bei ihrer Seitenindizierung auch und besonders auf Links und verbinden den Link-Text mit der dahinter stehden Seite. Konsequenz bei Klicken-Sie-hier-Links: Die Angebots-Seite wird beim Googlen nach dem Begriff Klicken Sie hier gefunden, statt bei der Suche nach etwas Sinnvollen wie z.B. Angebot Tontechnik.

Diese zahlreichen Argumente erlaube ich mir abschließend noch mit dem Hinweis zu garnieren, dass das W3C die Klicken-Sie-hier-Problematik ähnlich sieht: Siehe Accessibility Guidelines und den entsprechenden Eintrag in den QA-Tips.

Und dann gibt es auch noch jene, die der Ansicht sind, die Benutzung von Klicken-Sie-hier-Links erfülle den Tatbestand der Benutzerbeleidigung - Weil eben die mitgelieferte Bedienungsanleitung für Links in etwa so wäre, als würde man Ronaldo die Abseitsregel nochmal erklären. Man kann es auch übertreiben.

Der Disclaimer-Mythos

Veröffentlicht am 18. Juni 2006

Als verantwortungsvoller Berater muss man seinen Kunden oft eine ganze Menge an Wünschen und Vorstellungen auszureden. Vieles was sich Otto Normalverbraucher so vorstellt ist eben nicht umsetzbar, hat beim zweiten Hinsehen erkennbare Nachteile oder ist einfach nutzlos.

So zum Beispiel der sogenannte Disclaimer. Jeder hat so ein Ding und jeder will es haben. Solche Texte (oft auch Hanftungsausschlüsse genennt) beziehen sich stets auf ein gewisses Urteil vom Landgericht Hamburg. Lässt man Google nach dem typischen Anfang dieses Textes suchen, findet man mehr als 2 Millionen Treffer. Im Disclaimer steht dann, man distanziere sich von allen auf andere Seiten führenden Links auf seiner Seite - Sonst würde dieses hamburger Urteil ja bedeuten, dass man möglicherweise für irgendeinen Link haftbar gemacht werden kann. In der Regel sehen diese Texte so oder ähnlich aus:

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich erkläre an dieser Stelle ausdrücklich, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.

Disclaimer sind Humbug!

Dass Disclaimer nicht viel taugen können diktiert allein schon die Logik. Man kann sich schließlich auch nicht von Diebstahl distanzieren und danach straffrei den Aldi ausrauben.

Wen das nicht überzeugt, der sollte das angesprochene Urteil einmal lesen. Der im fraglichen Prozess Angeklagte wurde in der Tat mangels Distanzierung von gewissen Links zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Obwohl er auf seiner Seite einen Disclaimer hatte!

Desweiteren habe er [der Angeklagte] durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme.

Daraus lernen wir: Solche allgemein gehaltene Distanzierungsversuche sind rechtlich wirkungslos. Wenn man sich nicht präzise von etwas Bestimmtem distanziert, sondern vor sich hinpauschalisiert (Ich distanziere mich von allem was ich eines Tages hier möglicherweise mal verlinken könnte) und das ganze dann auch noch irgendwo auf irgendeiner Unterseite versteckt, erreicht man nichts.

Das Urteil unter der Lupe

Gegenstand des zum so oft zitierten Urteils gehörenden Prozesses war, dass der Angeklagte mit seiner Website die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzte. Zu diesem Zwecke hatte der Angeklagte gezielt diverse seinem Ziel dienliche Links auf seiner Seite untergebracht und wähnte sich durch den Disclaimer sicher.

Der Beklagte ließ, nachdem ein weiterer Rechtsstreit zwischen den Parteien vorangegangen war, auf seiner Internet-Homepage [...] Links auf im Internet vorhandene Informationen über den Kläger aufnehmen, so auf die Webpage [...]

Das Gericht stellte fest, dass eine solche allgemeine Distanzierung wirkungslos ist und dass allein eine exakte Distanzierung von den fraglichen Links irgendetwas hätte bewirken können. Theoretisch jedenfalls. Denn die für den Kläger ehrverletzenden Links konnten im Gesamtkontext gesehen und ob ihrer schieren Anzahl kein Fall von Ups, wie konnte das hier hingeraten sein.

Somit ist der oft gesehene Disclaimer wirkungslos - und der Beweis dafür (das Urteil) wird ironischerweise immer im Disclaimer selbst erwähnt.

Aktuelle Rechtslage

Wie sieht es denn nun mit der Rechtslage rund um Links aus? Einfach gesagt: Dieses Problem ist nicht definiert. Gemäß § 9 Teledienstgesetz sind Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sofern der Anbieter die Übermittlung nicht veranlasst hat, den Adressaten der Information nicht ausgewählt hat und übermittelte Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat. Gemäß § 8 ist ein Anbieter auch nicht zur andauernden Kontrolle der übermittelten Inhalte verpflichtet. Wenn man das auf Links übertragen würde, wäre man mit folgendem Vorgehen auf der sicheren Seite:

  1. Die zu verlinkende Seite einmal gründlich nach allem was Ärger machen könnte durchsuchen.
  2. Den Link setzen und ihn (z.B. per CSS) als auf einen auf eine externe Seite verweisenden Link auszeichnen.
  3. Zurücklehnen und in dem Moment den Link entfernen, in dem man davon erfährt, dass sich Inhalte in einer problematischen Art und Weise geändert haben - zur andauernden Kontrolle ist man nicht verpflichtet.

Problem bei der Sache: Das Teledienstgesetz gilt nicht für Links. Ein Beispiel: OLG München 21 U 1914/02. Die Leitsätze des Urteils gemäß www.kanzlei-prof-schweizer.de:

1. Wenn ein Link zu einer anderen Internetadresse gesetzt wird, geschieht dies mit dem Ziel, dem Leser einer Homepage weiterführende Informationen zukommen zu lassen, die aus Sicht der den Link setzenden Person sinnvoll erscheinen.
2. Der Linksetzer übernimmt mit seiner Verweisung eine Art Internet-Verkehrssicherungspflicht. Der Linksetzer geht das Risiko ein, daß die Verweisungsseite später geändert wird.

Etwas aktueller ist ein Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, in dem es heißt:

Die Haftung des Anbieters eines Hyperlinks fällt nach der dem TDG zugrunde liegenden Richtlinie 2000/31/EG nämlich nicht unter die §§ 8 -11 TDG (Spindler NJW 2002, 921, 924)

Würde das Teledienstgesetz Anwendung auf Links finden, wär's schön. Das ist aber leider nicht der Fall. Es kann prinzipiell Ärger drohen, wenn man sich den Inhalt einer verlinkten Seite zu eigen macht, was immer das auch heißen mag. Reicht es, externe Links (wie auf meiner Seite) mit CSS als solche auszuzeichnen? Oder muss man sich von jedem einzelnen Link ausdrücklich distanzieren?

Die einen Urteile sagen, durch das pure Setzen eines Links macht man sich Inhalte zu eigen. Die anderen sagen, dass das nicht der Fall ist.

Es gab für das Teledienstgesetz einmal einen Änderungsantrag einer CDU/CSU-Politikerin, der die Lage von Hyperlinks geklärt hätte. Dort heißt es auf Seite 3:

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, auf die sie zur leichteren Informationsfindung für den Nutzer verweisen (Hyperlinks) nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine tatsächliche Kenntnis davon haben, dass der Hyperlink auf eine rechtswidrige Handlung oder Information verweist und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen eine solche rechtswidrige Handlung oder Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um den Hyperlink zu entfernen oder den Zugang zu ihm zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben und sofern ihnen die Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.

Das wäre eine schöne, absolut umsetzbare Regelung, wie es sie neuerdings in ähnlicher Form auch für die Inhalte von Forenbeiträge gibt - Haftung erst ab Kenntnis. Schade dass der Änderungsantrag abgelehnt wurde.

Fazit

Die Rechtslage rund um Hyperlinks bleibt ungeklärt und jeder Seitenbetreiber im Internet ist damit theoretisch ein Straftäter. Denn von jeder mit einigen Links ausgestatten Seite kann man irgendwie auf etwas geraten, das Naziparolen verbreitet, Warez anbietet und die Persönlichkeitsrechte von irgendwem verletzt. Und wenn man tausend Klicks tätigen muss - ein Richter könnte theoretisch eintscheiden, dass man sich die Inhalte zu eigen macht. Sollte es dazu kommen, hilft ein Disclaimer auch nicht weiter.

Statische URLs und ihre Vorteile

Veröffentlicht am 29. Mai 2006

Eine Adresse, die index.php?p=47&cat=57 oder ähnlich lautet, ist reichlich unbrauchbar. Viele Seiten und Content Management Systeme produzieren derartiges. Die vielen Zahlen in der Adresse werden von den Scripts der Seite gebraucht, um den richtigen Inhalt aus der Datenbank zu fischen und ihn entsprechend darzustellen. Während das einleuchtend erscheint, gibt es aber auch gravierende Nachteile.

Schlecht für Mensch und Maschine

Kein Mensch kann sich beispielsweise eine URL dieser Art merken. Dass einprägsame Adressen, die der User im Idealfall auch blind eintippen kann, von Vorteil sind, versteht sich von selbst. Auch wenn ein Blick in die Adresszeile des Browsers verrät wo man gerade ist, ist das etwas positives. Mit index.php?p=47&cat=57 ist das kaum möglich. Neben diesem gewichtigen Aspekt der Usability wiegt ein weiterer ebenfalls schwer: Suchmaschinen können diese sogenannten dynamischen URLs auf den Tod nicht ausstehen.

Google:

Beachten Sie, wenn Sie dynamische erzeugte Seiten verwenden (d.h., wenn die URL das Zeichen '?' enthält), dass einige Crawler dynamische Seiten im Unterschied zu statischen Seiten nicht durchlaufen. Verwenden Sie wenige und kurze Parameter.
[...]
Verwenden Sie &id= nicht als Parameter in Ihren URLs, da wir diese Seiten nicht in unseren Index aufnehmen.

MSN:

Ihre URLs sollten einfach und statisch sein. Komplizierte oder häufig geänderte URLs sind als Ziel von Links kaum geeignet. So kann für den URL www.beispiel.com/meine_seite das Crawling durch MSNBot einfacher durchgeführt werden als für einen langen URL mit zahlreichen Erweiterungen.

Seekport:

Weil wir bei Seekport möglichst keine überflüssigen Seiten präsentieren wollen, sind wir bei der Aufnahme solcher Seiten mit dynamischer URL sehr zurückhaltend.

Einzig Yahoo behauptet, dass ihr Crawler (der übrigens den putzigen Namen Yahoo! Slurp trägt) keine Probleme oder einprogrammierte Hemmungen bei dynamischen Adressen hat. Alle anderen Suchmaschinen geben in ihren jeweiligen Optimierungstipps (Google, MSN, Seekport) das klare Statement ab: Dynamische URLs sind nicht gut für die Suchmaschinenplatzierung bei uns.

Die Lösung

Was also tun? Ernsthaft seine ganze Seite auf statisches HTML umzustellen dürfte kaum eine Option sein, aber man kann ja so tun, als bestünde die eigene Seite aus nichts anderem. Was man dafür braucht, ist allein das Apache-Modul mod_rewrite. Dieses haben die Server der allermeisten Webspace-Anbieter in ihrem Arsenal - um Klarheit zu schaffen, lässt sich phpinfo() bemühen. Mit diesem Modul lassen sich URLs umschreiben. Das heißt, man tippt zwar shop.html ein oder klickt es an, aber der Webserver weiß, gemeint ist index.php?id=474. Und woher weiß der Server sowas?

In einer .htaccess-Datei kann man Anweisungen für das Umschreiben von URLs in Form regulärer Ausdrücke deponieren. Das kann z.B. so aussehen:

RewriteEngine on
RewriteRule ^(.*).html$ index.php?page=$1

Diese Anweisung würde bedeuten: Wird die Anforderung nach 1.html eingegeben, liefert der Server index.php?page=1. Dadurch schaut eine dynamische Seite einfach aus, als wäre sie statisch. Es freuen sich die Crawler der Suchmaschinen und es freut sich der Benutzer, der sich jetzt endlich die URLs einer Seite merken kann. Es freut sich der Webmaster über eine bessere Erfassung seiner Seite durch alle Parteien.

Um sich mit mod_rewrite anzufreunden (das noch viel viel mehr kann als das simple Beispiel dort oben), ist die erste Adresse natürlich www.modrewrite.de, wo man eine Einführung, eine Aufstellung der verwendeten Syntax, praktische Anwendungsbeispiele und ein Forum für eventuell anfallende Fragen findet. Vergessen sollte man auch nicht, dass viele Content Management Systeme wie z.B. ModX oder WordPress von Haus aus statische URLs produzieren können.

Und so fassen wir zusammen: Auch wenn kein Fachmann für reguläre Ausdrücke ist, kann sich mit statischen URLs im Sinne der Suchmaschinenoptimierung und der Benutzerfreundlichkeit einen großen Gefallen tun.