Achtung: Dieser Beitrag ist alt.
Es kann gut sein, dass seine Inhalte nicht mehr aktuell sind und es ist auch möglich, dass niemand mehr auf neue Kommentare antwortet.
Das Upload-Magazin hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke die Situation rund um die Haftung für mißliebige und/oder rechtswidrige Blogkommentare zusammenfassen lassen. Fazit: Was im Zweifelsfall am Ende vor Gericht herauskommt, hängt allein davon ab, was für ein Anwalts-Kaliber man sich leisten kann und ob man ein wenig gutes altes Glück hat. Lesebefehl.
Kevin ¶
Geschrieben am 16. August 2007 um 19:22 Uhr
Irgendwie wird’s wohl noch dauern, bis die Realität bei den Gerichten ankommt. Schade ist es deshalb, weil den Kommentaren der Blogbeiträge so eine gewisse Dynamik abhanden kommt, man kann ja nicht als Blogger ständig am Rechner sitzen, nur um bei (gutbesuchten) Blogs die Kommentare freizuschalten.
Die digitale Entwicklung bleibt ja auch nicht stehen, da wird noch eine Menge Arbeit auf die Richter und die Politiker unseres Landes zu kommen.