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Na, wer ist alles überrascht? Die Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundestag abgeschmettert. Eine Begründung gibt es auch: Es ist nämlich ausgeschlossen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht perfekt funktioniert. Die Justizministerin (Was hat die hier eigentlich zu melden? Die ist nicht im Petitionsausschuss):
Wenn auch die Anonymisierungsdienste zur Speicherung der Daten verpflichtet sind, dann kann die in der Petition befürchtete Situation nicht auftreten, dass gerade die Teilnehmer an der Telekommunikation, die ein Interesse daran haben, dass ihre Kommunikation insbesondere den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt wird, Vorkehrungen treffen können, damit ihre Daten nicht ihrer
Person zugeordnet werden können.
So bekämpft man das Verbrechen – man verpflichtet einfach die Gangster zur Mitwirkung! Was kann da schon schiefgehen? Von der totalen Überwachung und so mal ganz abgesehen …
Demokratiesimulation.
Via Datenschutz-Blog, gefunden durch Fixmbr
Axel ¶
Geschrieben am 29. Juli 2008 um 22:55 Uhr
Warten wir erstmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu ab.
Ich bin nach dem Grundsatzurteil was den Bundestrojaner angeht eigentlich recht gelassen. Die Vorratsdatenspeicherung ist kaum mit dem neuen Grundrecht vereinbar.