Die Führer des Freistaates Bayern haben am 2. Februar ihre Fantasien dem deutschen Bundesrat übergeben. Demnach soll ein neuer Pragraph in das Strafgesetzbuch eingeführt werden, der bis zu einem Jahr Gefängnis für den vorsieht, der sogenannte Killerspiele herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen..

Vielleicht weiß ja der eine oder andere, dass ich früher mal selbst Levels für Killerspiele wie Half-Life gestaltet habe. Im Prinzip Spielmaterial hergestellt habe. Nun wüsste ich ja zu gern, ob ich in den Knast wandere. Sicher werde ich nicht für die Vergangenheit belangt werden... aber was, wenn irgendwo ein Server meine Maps noch zur Verfügung stellt? Dann ist ja quasi mein Werk weiterhin öffentlich zugänglich, selbst wenn ich davon unter Umständen nichts weiß.

Am 16. Februar wird über den Gesetzesentwurf beraten.